zurück zur IVBB Nachrichten-Seite

Auszug wegen Pfusch: Baufirma muss Hotel bezahlen
IVBB verweist auf Urteil des Bundesgerichtshofs

Ein Hotelaufenthalt der Bauherrenfamilie auf Kosten der Baufirma. So kann es kommen, wenn die Handwerker gepfuscht haben und die Baufamilie für die Zeit der Reparatur ausziehen muss. Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach die schlampige Baufirma die täglichen Hotelkosten übernehmen musste - und das bis zur Mängelbeseitigung. Im konkreten Fall konnte die Baufamilie statt sich über Risse in den neuen Bodenfließen zu ärgern, drei Wochen im Hotel verbringen. Auch wer bei Freunden unterkommt, hat im übrigen Anspruch auf die "Pensions-Zahlung". (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, VII ZR 251/02)
 
Ansprechpartner für die Presse

PR-Company GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 6
86159 Augsburg
Telefon: 08 21 - 2 58 93 00
Telefax: 08 21 - 2 58 93 01
e-mail: ivbbpresse(at)eurotarget.de

Weitere Presseinformationen und hochauflösendes Bildmaterial zum kostenfreien Download für redaktionelle Zwecke unter
www.baupresse24.de

Über den IVBB

Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org.