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Mauer oder Maschendrahtzaun?
Was Gründstückseigentümer bei der Gestaltung ihrer Einfriedung beachten sollten

Egal ob Holz-, Maschendrahtzaun, Hecke oder Mauer - Jahr für Jahr geraten Tausende Nachbarn aneinander. Der berühmte 'Zoff am Zaun' ist häufig der Streit um die Gestaltung der gemeinsamen Grenze. Die gebotene Absprache fällt vielen Nachbarn schwer. Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass im Streitfall BGB und Nachbarschaftsrecht gelten. Zudem gibt es von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedliche Regelungen.

Grundsätzlich ist kein Grundstückseigentümer verpflichtet, die Errichtung eines Zaunes auf der Grenze, also unter teilweiser Inanspruchnahme seines Grundstücks, zu dulden. Hinnehmen muss er jedoch eine Einfriedung dicht an der Grenze auf dem Nachbargrundstück. Bei der Anpflanzung einer Hecke ist allerdings der Grenzabstand einzuhalten. Hier gilt das Gebot der
nachbarschaftlichen Rücksichtnahme nach dem BGB: Freie Gestaltung des Eigentums, sofern Ansprüche Dritter nicht verletzt werden.

Die Gesetze der Bundesländer formulieren spezifischere Bestimmungen. Eine Einfriedung auf der Grenze muss nach einigen Länderrechten gebaut werden, wenn ein Nachbar darauf besteht, oder es die Baubehörde fordert. Absprachen über die Art der Anlage sowie über die Kosten für Bau und Erhalt sind geboten. Häufig wird eine 50:50-Beteiligung sowie "ortsübliches" Design vorgeschrieben. Eine einseitige Beseitigung einer gemeinsam errichteten
Einfriedung ist unzulässig. Auch öffentliches Baurecht ist zu beachten. Manchmal sind Zäune und Mauern genehmigungspflichtig. Oft enthält der Bebauungsplan weitere Vorschriften.

Es gibt grundsätzlich drei Varianten, um ein Grundstück einzugrenzen: Zaun, Hecke oder Mauer. Jede Einfriedung hat ihre Charakteristika: Ein Maschendraht- oder Holzzaun lässt sich schnell und kostengünstig verwirklichen. Auch blickdichte Zäune sind möglich.

Hecken überzeugen auf den ersten Blick als kostengünstige Alternative zum Zaun. Sie sind jedoch pflegeaufwändig und sollten zweimal im Jahr geschnitten werden. Hecken sind so zu pflanzen, dass sie nicht über die Weggrenzen hinausragen. Hecken aus großblättrigen Pflanzen eignen sich auch als Lärmschutz.

Mauern sind die teuerste, aber auch langlebigste Lösung. Grenzt ein Grundstück an eine stark befahrene Straße, bieten sie oft den einzigen Schutz vor Lärm und Schmutz. Werden Mauern mit Zaunelementen oder schmiedeeisernen Gittern kombiniert, entstehen attraktive Einfriedungen. Als Baustoffe kommen vor allem Trockenmauersteine, Klinker oder Natursteine in Frage.

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Für die Einfriedung des Grundstücks gibt es viele Möglichkeiten. Doch nicht immer erfüllen sie auch die Vorschriften.

Foto: IVBB

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Über den IVBB

Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org.