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Grillen im Garten:
Qualm muss von Nachbarn fern gehalten werden

Kaum Rauch mit Alufolie und Wasserschale

Wer im Freien grillt, sollte seine Nachbarn rechtzeitig vorab informieren und den Qualm von fremden Wohnräumen fern halten. Darauf weist der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) hin. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 5 Ss 149/95) darf im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon prinzipiell gegrillt werden. Wenn aber Qualm in Wohnung oder Schlafräume der Nachbarn zieht, begeht der Grillfreund eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Ihm droht eine Geldbuße.

Die IVBB-Experten empfehlen, den Grill in möglichst großem Abstand zum Nachbarhaus oder zur Nachbarwohnung aufzustellen und ggf. die Windverhältnisse zu berücksichtigen. Alufolien und Aluschalen sowie eine Wasserschale, die abtropfendes Fett auffängt, verringern die Rauchentwicklung. Ein Elektrogrill verursacht im Vergleich zum Holzkohlegrill kaum Qualm. Dennoch sollte sich das Garen im Freien in Grenzen halten. So hat etwa das Amtsgericht Bonn entschieden, dass Mieter in der Zeit von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen dürfen. (Aktenzeichen: 6 C 545/96)
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Über den IVBB

Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org.