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Der IVBB informiert:
Verbotene Früchte - Obst vom Nachbarbaum

- Pflücken und Schütteln verboten, Fallobst genießbar
- fremdes Laub in Dachrinne muss entsorgt werden

Jetzt im Herbst ist die Erntezeit für allerlei Obst. Bäume und Sträucher hängen voll ausgereifter Früchte, die reich sind an Aromen, Vitaminen und anderen wertvollen Inhaltsstoffen. Doch Stopp: Vom Nachbarn pflücken ist verboten! Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass Obst an einem über die Grundstücksgrenze ragenden Ast dem Besitzer des Baumes gehört - es ist fremdes Eigentum. So lautet die entsprechende Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 911). Der Baum-Besitzer hat auch das Recht, mit einem Greifgerät ins angrenzende Gründstück einzudringen und das Obst abzupflücken. Betreten darf er das fremde Terrain zum Ernten aber nicht. Andererseits gilt: Obst, das auf das eigene Grundstück fällt oder wegen einer Hanglage dorthin rollt, wechselt den Besitzer - dieser Genuss ist gefahrlos. Doch darf das Obst nicht, etwa durch Schütteln, absichtlich zum Herunterfallen gebracht werden. Wer derart nachhilft, muss die Beute dem Nachbarn auf Verlangen zurück geben. Und - ob mit oder ohne Gratis-Obst - es besteht die Pflicht, das Laub des Nachbar-Baumes auf dem eigenen Grundstück selbst zu entsorgen. Das gilt, so der IVBB, auch für Herbstlaub in der eigenen Dachrinne.
 

Solange der Apfel am Baum hängt, gehört er dem Besitzer des Baums - auch wenn der Ast auf das Nachbargrundstück ragt. Erst wenn der Apfel von selbst vom Baum fällt, wechselt das Besitzverhältnis.

Foto: IVBB

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Über den IVBB

Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org.