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Kein Recht auf Schadensersatz für Käufer alter Häuser
Gericht: Gewährleistungsausschluss zulässig

Nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichtes (OLG) haben Käufer alter Häuser keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Gewährleistungsausschluss ist selbst dann zulässig, wenn der Käufer ein Haus erwirbt und es kurze Zeit später abreißen muss. Darauf weist der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) hin. Eine Ausnahme besteht nach dem Richterspruch nur, wenn dem Verkäufer arglistiges oder sittenwidriges Verhalten nachgewiesen werden
kann. Ein grundsätzliches Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in dieser Sache wird erwartet. (Aktenzeichen: 1 U 860/99)
 

Augen auf beim Gebrauchtimmobilienkauf, denn der Teufel kann im Detail stecken. So droht manch schmuckem Häuschen Sanierung oder Abriss, wenn die Bausubstanz marode ist. Den Schaden hat zumeist der Käufer.

Foto: IVBB

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Über den IVBB

Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org.